Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die branchbob GmbH betreibt eine Onlineshop-Plattform auf der Basis der von ihr entwickelten Softwarelösung „branchbob“. Hierdurch hat der Händler die Möglichkeit selbst unter Verwendung dieser Onlineshop-Plattform einen eigenen Onlineshop zu erstellen, wobei vom Händler alle Daten der von ihm im Onlineshop vertriebenen Artikel mit Beschreibung gehostet werden können. Die branchbob GmbH arbeitet auch mit externen Partnern zusammen, welche durch Schnittstellen angebunden sind. Zusätzlich zur Nutzung der Plattform in der Grundversion bietet branchbob die Möglichkeit zum Erwerb zusätzlicher Themes und Apps über die Plattform.

A. Allgemeines

1. Geltung, Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Alle Leistungen der branchbob GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die branchbob GmbH mit dem Vertragspartner über von ihr angebotene Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die branchbob GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.3 branchbob GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen ändern. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail an die von ihm gegenüber branchbob GmbH zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert wird. Widerspricht der Vertragspartner der angekündigten Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich oder per E-Mail, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Vertragspartner genehmigt. Die branchbob GmbH weist den Vertragspartner in der Ankündigung der Änderung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen 4 Wochen nach Zugang widerspricht.

2. Vertragsparteien

Der Vertrag kommt zwischen der branchbob GmbH und Händlern („Händler“), bzw. Herstellern („Entwickler“) von Softwareapplikationen („Erweiterung“) sowie Themes zustande (Händler und Entwickler zusammen „Vertragspartner“ oder „Partner“). Vertragspartner von branchbob können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sein.

3. Vertragsgegenstand, Registrierung

3.1 Vertragsgegenstand ist die
· Überlassung der Software „branchbob“ (nachfolgend „Software“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet;
· Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von und durch die branchbob GmbH zum Betrieb eines Onlineshops entsprechend des jeweiligen Angebots von branchbob
und
· der Einkauf von Erweiterungen und Themes von Entwicklern
· sowie der Verkauf der Erweiterungen und Themes an Händler in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

Der Teil „A. Allgemeines“ gilt für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der branchbob GmbH und ihren Vertragspartnern. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bestimmungen der Teile B – D Anwendung.
3.2 Zur Registrierung bei der branchbob GmbH gibt der Händler seinen Shopnamen sowie seine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein und erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Alle weiteren Daten können nachträglich im Shop-Administrationsbereich hinterlegt werden. Der Händler füllt online ein Anmeldeformular aus.

4. Angebot des Vertragspartners und Vertragsschluss

Das vom Vertragspartner ausgefüllte Anmeldeformular stellt den Antrag auf Abschluss eines Vertrages mit der branchbob GmbH dar. Die branchbob GmbH kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang dieses Antrags des Vertragspartners diesen Antrag annehmen oder ablehnen. Sofern branchbob GmbH sich innerhalb dieser 2-Wochenfrist nicht äußert, gilt der Antrag als angenommen.

5. Pflichten der Vertragspartner

5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet gegenüber der branchbob GmbH wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere die Fragen nach seinen Daten wahrheitsgemäß zu beantworten und jede Änderung seiner Daten, insbesondere die Änderung seiner E- Mail-Adresse der branchbob GmbH unverzüglich bekanntzugeben. Solange der Partner der branchbob GmbH keine neuen Daten, insbesondere keine neue E-Mail- Adresse bekannt gibt, ist die branchbob GmbH berechtigt, Mitteilungen und Willenserklärungen an die letzte bekannt gegebene Adresse und letzte bekannt gegebene Mail-Adresse zu versenden.
5.2 Der Vertragspartner haftet allein für die von ihm in den Onlineshop eingestellten Inhalte, insbesondere Produktbeschreibungen, Bilder usw. Er haftet insbesondere dafür, dass die Inhalte seines Onlineshops oder Erweiterung nicht gegen Rechte Dritter verstoßen und darf insbesondere keine Domains oder Inhalte mit rassistischem, den Holocaust leugnendem, kriegsverherrlichendem oder pornographischem Inhalt oder einem Inhalt, welcher gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, anbieten. Dies gilt auch, wenn es solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Vertragspartner auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Der Vertragspartner stellt die branchbob GmbH auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter (auch, aber nicht nur, Behörden) frei, welche diese gegen die branchbob GmbH wegen der Inhalte des vom Vertragspartner erstellten und betriebenen Onlineshops oder einer Erweiterung erheben, insbesondere im Hinblick auf Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Von dieser Freistellungspflicht umfasst sind auch der branchbob GmbH entstehende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengebühren und Sachverständigengebühren. Die branchbob GmbH ist nicht verpflichtet, gegen sich gerichtliche Schritte von den vorgenannten Dritten einleiten zu lassen oder selbst gegenüber den vorgenannten Dritten gerichtliche Schritte einzuleiten oder Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe einzulegen.
5.3 Der Vertragspartner haftet gegenüber branchbob GmbH für eine missbräuchliche Verwendung seiner Benutzerkennung und seiner Zugangsdaten. Dem Händler ist es untersagt seine Benutzerkennung und seine Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben.

6. Haftung der branchbob GmbH

6.1 Die branchbob GmbH haftet nicht für die Inhalte des Shops des Händlers, insbesondere nicht für eventuelle Verstöße des Onlineshops des Händlers gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen.
6.2 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die branchbob GmbH Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
· bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Verkäufer eine Garantie übernommen hat;
· bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens;
6.3 Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 6.2 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Die branchbob GmbH haftet nicht für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Frontend des Online-Shops, diese liegen im Verantwortungsbereich des Händlers und sind im Zweifel durch den Händler selbst über die vorgefertigten Funktionalitäten oder den Code einzurichten.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der branchbob GmbH in Mannheim. Klagt die branchbob GmbH, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Vertragspartners zu wählen.
7.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
7.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

B. Besondere Bedingungen für SaaS-Dienste

1. Softwareüberlassung

1.1 Die Software „branchbob“ wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür richtet die branchbob GmbH die Software auf einem Server der branchbob GmbH ein. Dieser ist für den Kunden über das Internet erreichbar.
1.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite der branchbob GmbH. Die branchbob GmbH behält sich vor den Leistungsumfang unentgeltlicher Leistungen jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder zu verändern.
1.3 Übergabepunkt für die Software ist der Routerausgang des Rechenzentrums der branchbob GmbH.

2. Einräumung von Speicherplatz

2.1 Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunde einen definierten Speicherplatz auf einem Server der branchbob GmbH. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang gemäß der technischen Spezifikation der Software ablegen. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird die branchbob GmbH den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann, vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit, entsprechende Kontingente kostenpflichtig nachbestellen.
2.2 Die branchbob GmbH versucht die Daten an 24 Stunden 7 Tage die Woche über das Internet abrufbar zu halten, garantiert dies jedoch nicht.

3. Nutzungsrechte an der Software

3.1 Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software „branchbob“ über das Internet zuzugreifen. Dieses Recht beinhaltet die Benutzung der von der branchbob GmbH zur Verfügung gestellten Dienste, gemäß dieser Vereinbarung, mit einem gängigen Internetbrowser.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von unbefugten Dritten nutzen zu lassen oder sie unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
3.3 Der Kunde räumt der branchbob GmbH die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Inhalten ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den gemäß Ziffer 6 eingeräumten Speicherplatz überträgt. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten und kann jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens der branchbob GmbH besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

4. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

4.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.
4.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
4.3 Die branchbob GmbH bemüht sich die erforderlichen Wartungsarbeiten möglichst in Zeiten durchzuführen, in denen der Betrieb des Shopsystems des Händlers möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die branchbob GmbH bemüht sich des Weiteren um eine möglichst weitgehende Erreichbarkeit der Server. Die branchbob GmbH ist berechtigt, falls erforderlich, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität oder der Sicherheit des Betriebs oder zur Vermeidung schwerwiegender Störungen den Zugang des Händlers zu den Leistungen der branchbob GmbH einzuschränken.

5. Rechteeinräumung durch den Händler an branchbob GmbH an den von ihm in den Onlineshop eingestellten Inhalten

Der Händler räumt der branchbob GmbH mit dem Einpflegen von Inhalten in den von ihm unter Verwendung der Online-Plattform von branchbob GmbH erstellten Onlineshops an allen eingepflegten Inhalten ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, widerrufliches, unbeschränktes, unterlizenzierbares weltweites Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das vorgenannte Nutzungsrecht umfasst insbesondere, aber nicht nur, die Nutzung im Internet, in Telemedien, in der Presse, im Fernsehen sowie im Rundfunk.

6. Vertragsdauer

6.1 Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen.
6.2 Der Vertrag kann von der branchbob GmbH und dem Vertragspartner jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen in Textform gekündigt werden.
6.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Mit dem Datum der Vertragsbeendigung wird der Zugang des Händlers zu der Onlineshop-Plattform von branchbob GmbH beendet. Zu diesem Zeitpunkt erlöschen auch sämtliche etwa von der branchbob GmbH dem Händler eingeräumten Nutzungsrechte. Der Händler kann ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung den von ihm unter Verwendung der Onlineshop-Plattform von branchbob GmbH erstellten und betriebenen Onlineshop nicht mehr nutzen. Die branchbob GmbH ist ab Vertragsbeendigung nicht mehr verpflichtet, Daten des Händlers zu pflegen oder bereitzustellen. Die branchbob GmbH übernimmt ab dem 60. Tag nach Beendigung dieser Vereinbarung die dauerhafte und unwiderrufliche Löschung der noch auf den Servern der branchbob GmbH verbliebenen Daten, sofern und soweit geltende Gesetze und Vorschriften nicht eine weitere Aufbewahrung dieser Daten zwingend vorschreiben oder die Daten zur Vertragsabwicklung mit dem Händler erforderlich sind.

7. Sperrung des Onlineshops des Händlers durch branchbob GmbH

7.1 Die branchbob GmbH ist berechtigt, den Onlineshop des Händlers bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholtem Verstoß des Händlers gegen eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen zu sperren. Eine Sperrung des Onlineshops ist ohne weiteres zulässig, wenn der Händler falsche Angaben zu Personendaten, Firmendaten, Bankverbindungsdaten oder zu seiner Kreditkarte macht.
7.2 Bei einer Sperrung des Onlineshops durch branchbob GmbH ist eine Nutzung der Shops durch den Händler nicht mehr möglich. Zu diesem Zeitpunkt erlöschen sämtliche von branchbob GmbH dem Händler etwa eingeräumten Nutzungsberechtigungen.

C. Besondere Bedingungen für Anmietung und Einkauf von Erweiterungen und Themes

1. Miet- und Einkaufsbedingungen

1.1 Die branchbob GmbH mietet und kauft Erweiterungen und Themes von Entwicklern, die die Funktionen der Plattform erweitern zum Zweck des Weiterverkaufs an Händler.
1.2 Entwickler können Erweiterungen und Themes zum Vertrieb an die branchbob GmbH in die Plattform einstellen. Die Einstellung in die Plattform gilt als Angebot zum Abschluss von Verträgen gegenüber der branchbob GmbH. Nach einer Überprüfung der Erweiterung wird diese auf der Plattform zur Vermarktung durch die branchbob GmbH freigeschaltet. Die Freischaltung stellt jedoch noch keine Annahme des Vertrages dar. Erwirbt ein Händler über die Plattform eine Erweiterung, so übermittelt die branchbob GmbH dem Entwickler eine Bestätigung („Gutschrift“) per E-Mail und stellt diese in den Account des Entwicklers ein. Damit kommt der Vertrag zustande.

2. Vergütung

2.1 Die Vergütung zwischen der branchbob GmbH und dem Entwickler beträgt 70% des jeweiligen Endpreises, sofern nicht anders vereinbart. Der Entwickler stellt den Endpreis seiner Erweiterung selbst auf der Plattform ein.
2.2 Die Auszahlung erfolgt über das, im Account des Entwicklers hinterlegte Zahlungsmittel.

3. Rechteeinräumung

3.1 Der Entwickler räumt der branchbob GmbH das ausschließliche Recht ein, die Erweiterungen und Themes zu verbreiten, das heißt zu vertreiben und zu vermarkten. Die branchbob GmbH ist berechtigt, Händlern Nutzungsrechte gegen Entgelt an den Erweiterungen und Themes einzuräumen sowie den Händlern das Eigentum an überlassenen Kopien der Softwareprodukte zu verschaffen.
3.2 Die branchbob GmbH wird den Händlern die Erweiterung nach Maßgabe der nachfolgenden Lizenzbedingungen unter Ziffer 3.2.1 – 3.2.3 überlassen.
3.2.1 Der Händler erhält gegen die vereinbarte Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) Recht, die überlassenen Themes auf Dauer (Kauf) und die überlassenen Erweiterungen auf Zeit (Miete) zu nutzen.
3.2.2 Dem Händler sind Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Themes erlaubt. Dem Händler stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu.
3.2.3 Überlässt der Entwickler dem Händler im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches, Updates) oder eine Neuauflage (Upgrade) der Erweiterungen und Themes, die früher überlassene Erweiterungen oder Themes ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
3.3 Die branchbob GmbH wird die Erweiterungen jeweils unter dem geschützten Produkt- und Markennamen vertreiben. Der Entwickler räumt der branchbob GmbH zu diesem Zweck ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht ein, die Zeichen, Namen und Marken des Entwicklers zum Zweck der Vermarktung der Erweiterungen zu nutzen.

4. Pflege und Support

4.1 Der Entwickler wird jeglichen Support gegenüber den Endkunden der branchbob GmbH in Bezug auf Erweiterungen des Entwicklers übernehmen. Hierfür wird der Entwickler Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mailadresse und Telefonnummer in seinem branchbob Account hinterlegen .
4.2 Der Entwickler wird insbesondere auch alleiniger Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche der Händler sein. Er stimmt zu alleine Anspruchsschuldner etwaiger Gewährleistungsansprüche von Händlern zu sein und stellt die branchbob GmbH insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Entwickler wird die Gewährleistung gegenüber den Händlern nach Maßgabe der Ziffern 4.3 – 4.7 erbringen.
4.3 Der Entwickler leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Händler keine Rechte Dritter entgegenstehen.
4.4 Der Entwickler leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Händler einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Entwickler dem Händler zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Bei Rechtsmängeln leistet der Entwickler zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Händler eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.
4.5 Der Händler ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt. Die Rechte des Händlers gem. § 439 BGB bleiben unberührt.
4.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Händler berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Händler vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn nicht ein unerheblicher Mangel vorliegt. Der Entwickler kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Händler seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf den Verkäufer über.
4.7 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Händlers hiervon) der Vertragsgegenstände.

5. Pflichten des Entwicklers

5.1 Der Entwickler wird Erweiterungen, die er in die Plattform einstellt, nicht anderweitig vertreiben oder über andere Plattformen zum Kauf anbieten oder anbieten lassen.
5.2 Der Entwickler verpflichtet sich die Erweiterung zu pflegen, mit Updates zu versorgen und jeglichen Support gegenüber den Händlern zu übernehmen.

D. Besondere Bedingungen für die Vermietung und den Verkauf von Erweiterungen und Themes

1. Vermiet- und Verkaufsbedingungen

1.1 Händler können über die Plattform Erweiterungen und Themes mieten und kaufen. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Quellcode der jeweiligen Erweiterungen ist nicht Gegenstand der Leistung, der Quellcode der jeweiligen Themes ist dagegen Gegenstand der Leistung.
1.2 Der Preis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.3 Für die Beschaffenheit der von der branchbob GmbH gelieferten Erweiterungen und Themes ist die Funktionsbeschreibung im Angebot abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Erweiterungen schuldet die branchbob GmbH nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Händler insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Erweiterungen in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung der branchbob GmbH, sowie dessen Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, die branchbob GmbH hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Rechtseinräumung

2.1 Die branchbob GmbH räumt dem Händler an den Entwicklungen nachfolgende Rechte ein:
2.2 Die Nutzung der Erweiterungen und Themes sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist.
2.3 Der Händler ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Themes berechtigt. Dem Händler stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu.
2.4 Überlässt der Entwickler dem Händler im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches, Updates) oder eine Neuauflage (Upgrade) von Erweiterungen oder Themes, die früher überlassene Versionen ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Händler zahlt den im Angebot angegebenen Preis. Sofern das Angebot eine einmalige Vergütung vorsieht, ist der Preis sofort fällig.
3.2 Sieht das Angebot ein monatliches Entgelt vor, so ist das Entgelt im Voraus mit Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Wiederkehrende Leistungen werden automatisch zum Monatsbeginn über das, vom Händler angegebene Zahlungsmittel, abgebucht.

4. Pflichten des Händlers

4.1 Der Händler hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Erweiterungen und Themes informiert und trägt das Risiko, dass diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
4.2 Der Händler trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

5. Gewährleistung

5.1 Die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen bei Mängeln setzt voraus, dass der Händler seiner gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Der Händler hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
5.2 Die Gewährleistung wird vom jeweiligen Hersteller („Entwickler“) der Erweiterung erbracht. Ansprechpartner für jegliche Gewährleistungs- oder Supportanfragen des Händlers ist daher der Entwickler.
5.3 Der Händler stimmt zu, dass Anspruchsschuldner für Gewährleistungs- und Haftungsfälle aus dem Kauf einer Erweiterung ausschließlich der jeweilige Entwickler ist. Der Entwickler wird Gewährleistung nach Maßgabe der Ziffern 5.4 – 5.8 erbringen.
5.4 Der Entwickler leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Händler keine Rechte Dritter entgegenstehen.
5.5 Der Entwickler leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Händler einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Entwickler dem Händler zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Bei Rechtsmängeln leistet der Entwickler zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft er nach seiner Wahl dem Händler eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.
5.6 Der Händler ist nicht verpflichtet, neue Versionen von Themes zu übernehmen. Die Rechte des Händlers gem. § 439 BGB bleiben unberührt. Für die Nutzung von Altversionen entfällt die Gewährleistung. Bei der Übernahme von neuen Versionen der Themes hat der Händler ggf. an dem bisherigen Theme vorgenommene Änderungen selbst in die neue Version des Themes zu übertragen.
5.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Händler berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Händler vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn nicht ein unerheblicher Mangel vorliegt. Der Entwickler kann nach Ablauf einer gem. Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Händler seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf den Verkäufer über.
5.8 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Händlers hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber der branchbob GmbH.
5.9 Nimmt der Händler Änderungen an einem Theme vor, so entfällt im Zweifel die Gewährleistung für dieses Theme, es sei denn, der Händler weist nach, dass der Mangel nicht durch seine Änderungen verursacht wurde.

Stand: 14.05.2020