Abmahnungen vermeiden mit klickbaren Links



Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass nun nicht nur der Verweis auf die Online-Streitplattform verpflichtend ist, sondern auch der Link zur OS-Plattform. Ist der Link nicht klickbar oder führt er zu einer falschen Seite, kann das schon zu Abmahnungen Deines Shops führen.

Um was es sich hier genau handelt?

Die Online-Streitplattform ist eine neutrale Streitbeilegungsstelle, die des Verbraucherschutzes wegen existiert und Deinem Kunden die Möglichkeit gibt, Beschwerden über Dich und Deine Produkte einzureichen und sich außergerichtlich mit Dir über die Plattform zu einigen, sollte sich ein solcher Fall zutragen. Auch wenn Du kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigungsmöglichkeit im Falle einer Beschwerde hast, musst Du Deinen Kunden über die Möglichkeit informieren. Doch keine Angst, das Problem sollte gleich schon aus der Welt geschafft sein mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Euch!

Achtung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Unser Artikel ist gründlich und gewissenhaft recherchiert. Da wir aber keine Juristen sind, können wir keine rechtliche Sicherheit des Blogartikels garantieren. Er dient somit lediglich der Erstinformation für Kleingewerbetreibende in Deutschland, er ist keine Rechtsberatung und kann eine individuelle Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen.

1. Wo sollte der Verweis mit Link am besten hin?

Es ist rechtlich nicht konkret vorgeschrieben, wo genau auf die Online-Streitplattform verwiesen werden muss. Du kannst es aber zum Beispiel in Deinem Impressum tun. Gehe dafür auf „Rechtliche Inhalte“ > „Impressum“.

2. Gibt es einen Mustertext, den ich übernehmen kann?

Ja, es gibt sogar drei verschiedene, da es darauf ankommt, ob Du an den Diensten der OS-Plattform interessiert bist oder nicht und ob Du vertraglich oder gesetzlich verpflichtet bist, an dieser Art von Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.s
(1) Die Formulierung, wenn Du nicht an einem Streitbeilegungsverfahren dieser Art teilnehmen möchtest und auch nicht dazu verpflichtet bist, könnte wie folgt lauten:

(2) Die Formulierung, wenn Du freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchtest – im Fall der Fälle – könnte wie folgt lauten:

(3) Die Formulierung, wenn Du gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet bist, an einem Online-Streitbeilegungsverfahren der OS-Streitplattform teilzunehmen, könnte wie folgt lauten:

3. Wie mache ich den Link nun klickbar?

Mit branchbob ist das ganz einfach. Wir zeigen es Dir Schritt für Schritt:

a) Link in Textfeld einfügen
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

b) Auf Link einfügen/editieren klicken

c) Die voreingestellte URL „/url/abc“ löschen

d) Bei URL den Link einfügen und unter Protokoll „http“ oder „https“ auswählen

Nun nur noch alles speichern und im Vorschau-Modus kontrollieren, ob der Link auch wirklich zur richtigen Seite führt.

Bei Fragen dazu, genau wie sonst, einfach eine Mail an unseren Support schicken, wir helfen Euch gerne weiter, wo wir können
Achtung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
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Lisa Weber