Mein Onlineshop: Rechtliche Grundlagen

Alles zum Thema Onlineshop & rechtliche Grundlagen

In diesem Blogartikel erhältst du stichfeste Infos von Profis über Rechtsfragen, beim Eröffnen eines Onlineshops. Wir haben die schlauen Köpfe der IT-Recht-Kanzlei gebeten, eure brennendsten Fragen zu Themen wie "Onlineshop & Rechtsform", AGB im Onlineshop, Widerruf und viele weitere, Fragen zum Webshop-Gründen, zu beantworten.


1. Einführung

Was ist die IT-Recht Kanzlei?

Die IT-Recht Kanzlei wurde im Jahr 2004 gegründet. Seitdem beraten die Anwälte der IT-Recht Kanzlei Unternehmen und Unternehmer im E-Commerce-Recht, Markenrecht, Internet- und Domainrecht, IT-Vertrags- und Vergaberecht sowie im Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Auf welchen Gebieten sind Sie Experte?

Die IT-Recht Kanzlei berät schwerpunktmäßig Shop-Betreiber im Bereich des E-Commerce-Rechts. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtssichere Gestaltung von Onlineshops, die dauerhafte Rechtsberatung zum Erhalt der Rechtssicherheit durch unseren Update-Service sowie der maßgeschneiderte Entwurf von Rechtstexten.

Wenn Sie nur einen Ratschlag geben dürften, was würden Sie Neulingen im Onlineshop-Business, in Sachen Recht, mit auf den Weg geben?

Das Recht des E-Commerce ist stetig im Wandel. Ständig fallen dem Gesetzgeber neue Regelungen ein, die Shop-Betreiber umsetzen müssen. Die wohl wichtigste Devise für Shop-Betreiber lautet daher: „auf dem Laufenden“ bleiben. Verpassen Händler Gesetzesnovellen, kann es schnell richtig teuer werden, denn dann können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und saftige Bußgelder von Aufsichtsbehörden drohen. Um solche unnötigen Kosten zu vermeiden, ist es für Neulinge im Onlineshop-Business besonders wichtig, stets informiert zu bleiben.

Welche Elemente braucht eine Shop-Website, um rechtlich sicher zu sein?

Ein Onlineshop benötigt zwingend ein Impressum, eine Datenschutzerklärung sowie eine Widerrufsbelehrung. Das Gesetz schreibt zwar nicht vor, dass Shop-Betreiber AGB verwenden. Jedoch können die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten kaum ohne AGB sinnvoll geregelt werden.


2. Fragen zu Namen und Rechtsform (m)eines Onlineshops

Wie finde ich eine passende Rechtsform für meinen Onlineshop - wo kann ich mich hier informieren?

Bevor Händler ihren Onlineshop eröffnen, müssen sie sich zunächst Gedanken über die passende Rechtsform machen. Sehr viele Shop-Betreiber starten dabei als Kleingewerbetreibende durch. Dies ist die einfachste und schnellste Art der Unternehmensgründung. Möchten Händler den Onlineshop gemeinsam mit einem Geschäftspartner gründen, kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GbR) die passende Rechtsform für ihren Shop sein. Für viele Gründer ist daneben die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) interessant. Sie bietet die gesetzliche Möglichkeit, die Haftung gegenüber den Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Um sich im „Dschungel der Rechtsformen“ zurecht zu finden, bieten die Industrie- und Handelskammern informative Broschüren, Merkblätter und Checklisten speziell zur Existenzgründung an. Diese erleichtern Shop-Betreibern den Weg zur passenden Rechtsform ihres Shops.


3. Fragen zum Impressum

Was ist ein Impressum?

Das Telemediengesetz (TMG) normiert in § 5 gegenüber Diensteanbietern von geschäftsmäßig betriebenen Internetpräsenzen besondere identitätsbezogene Ausweispflichten (Impressumsangabe). Sinn und Zweck der Pflicht zur Impressumsangabe ist es, ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet zum Schutz der Verbraucher sicherzustellen. Jeder Webseitennutzer soll wissen, mit wem er es konkret zu tun hat. Darüber hinaus dient die Impressumsangabe auch zur Identitätsfeststellung, damit rechtliche Ansprüche gegen den Webseitenbetreiber gerichtlich durchgesetzt werden können.

Was muss in das Impressum eines Onlineshops?

5 TMG nennt gleich eine ganze Reihe von Punkten, die im Impressum anzugeben sind. Zu den bereitzuhaltenden Informationen gehören nach dieser Vorschrift unter anderem der vollständige Name des Online-Händlers bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz, die vollständige Anschrift des Online-Händlers, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer sowie die zuständige Aufsichtsbehörde.


4. Fragen zur Datenschutzerklärung

Auf welche Datenschutzhinweise muss man aufmerksam machen?

In einer Datenschutzerklärung müssen Shop-Betreiber grundsätzlich über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten und über die Verarbeitung dieser Daten unterrichten (vgl. § 13 Abs. 1 TMG). Dabei handelt es sich bei personenbezogenen Daten um solche, über die irgendwie ein Personenbezug zum Kunden bzw. Webseitennutzer hergestellt werden kann, wie bspw. Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontodaten sowie die IP-Adresse. Die Datenschutzerklärung sollte Antworten darauf geben, zu welchen Zwecken diese Daten erhoben und wie lange sie aufbewahrt werden. Zudem sollte konkret erläutert werden, welche Daten im Bestellvorgang zu welchen Zwecken gespeichert und genutzt werden. Darüber hinaus sollte über die Weitergabe der Kundendaten an Versandunternehmen oder Zahlungsdienstleister informiert werden. Werden Cookies und Tracking-Tools wie Google Analytics verwendet, sollte auch hier ein eigener Passus in der Datenschutzerklärung umfangreich darüber informieren.

Woher bekommt man diese Texte?

Im Internet findet man zahlreiche Muster-Datenschutzerklärungen. Das Problem solcher Muster-Datenschutzerklärungen: Es gibt nicht „die eine“ passende Datenschutzerklärung für jeden Onlineshop. Daher sollten Shop-Betreiber bei der Übernahme von Muster-Datenschutzerklärungen vorsichtig sein. Eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung erhalten Online-Händler im Rahmen der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei branchbob.com/it-recht-kanzlei.de/schutzpakete.html. text: (http://www.it-recht-kanzlei.de/schutzpakete.html).)

Welche Social Media Share Buttons können (Datenschutz)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Wie erkenne ich sie und wie gehe ich damit um?

Die Nutzung von Social Plugins von Drittanbietern (z. B. Facebook-„Like“-Button) steht schon seit Langem im Fokus der Datenschützer. Das Problem bei Social Plugins: Bei einer direkten Einbindung der Social Buttons auf der Shop-Seite stellen diese bereits beim „Betreten“ der Webseite eine Verbindung zu den sozialen Netzwerken her. Facebook, Twitter & Co können so (vom Webseitenbesucher unbemerkt) personenbezogene Daten der Webseitenuser erheben und deren Nutzerverhalten tracken.
Die Einbindung von Social Plugins ist datenschutzrechtlich daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bislang wurde zur rechtssicheren Nutzung von Social Buttons entweder auf die sogenannte 2-Klick-Lösung (LG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2016, 12 O 151/15) oder die „Shariff“-Lösung verwiesen.
Ob diese Verfahren tatsächlich rechtssicher sind, kann jedoch zurzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden. Das OLG Düsseldorf hat dem EuGH nun Fragen zu der wirksamen Einbettung des Facebook-Social Plugins vorgelegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2017, I-20 U 40/16). Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung endlich zur notwendigen Rechtssicherheit führt.


5. Fragen zu den AGB & Onlineshop

Was genau sind AGB?

Allgemein gesagt sind AGB der rechtliche Rahmen für Verträge. Sie dienen der Vereinfachung von Vertragsschlüssen und der Abwicklung der Verträge. Im Gegensatz zu individuell ausgehandelten Verträgen stellen AGB vom Verwender vorformulierte Vertragsbedingungen dar, die für eine Mehrzahl von Verträgen (mindestens drei bis fünf Verwendungen) genutzt werden.

Aus welchen Bausteinen bestehen sie grundsätzlich?

AGB enthalten grundsätzlich Regelungen zum Vertragsgegenstand und zu den Pflichten und Rechten der Parteien, die sich aus dem Vertrag ergeben. Daneben können AGB in bestimmten Fällen die Haftung einschränken. Typischerweise enthalten AGB zudem eine Gerichtsstandsvereinbarung.

Was sind die Mindestbestandteile und was sollten sie idealerweise enthalten?

Es gibt nicht „die einen“ passenden AGB für alle Onlineshops. Vielmehr müssen AGB immer an das konkrete Geschäftsmodell des jeweiligen Shops angepasst sein. Jedoch gibt es einige Regelungen, die AGB von Shop-Betreibern grundsätzlich enthalten sollten:
Zahlungsbedingungen
Liefergebiet und Lieferbedingungen
Gewährleistung
Ggf. Garantien
Gerichtsstand
Eigentumsvorbehalt oder Nutzungsrechteübertragung
Anwendbares Recht
Ggf. Kleinunternehmerreglung

Gibt es Besonderheiten bei den Onlineshop AGB?

Die Verwendung von AGB ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch gibt es bei Vertragsschlüssen mit Verbrauchern im Fernabsatz bzw. im elektronischen Geschäftsverkehr zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten, denen Shop-Betreiber kaum ohne AGB nachkommen können. Zu diesen fernabsatzrechtlichen Informationen gehören:
Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang
die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden
das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren
Informationen über das Zustandekommen des Vertrags
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Informationen darüber, wie er Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann
Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung
Das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

Was ist eine Salvatorische Klausel und ist es sinnvoll, sie in den AGB zu verwenden?

Eine sogenannte „Salvatorische Klausel“ regelt, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn einzelne Klauseln in AGB unwirksam oder undurchführbar sind. Durch eine salvatorische Klausel kann bspw. vereinbart werden, dass die Unwirksamkeit einzelner AGB-Regelungen nicht die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge hat. Häufig verpflichten salvatorische Klauseln die Parteien auch, eine dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglich geplanten Gestaltung möglichst nahekommende Regelung für den Fall zu treffen, dass sich eine Bestimmung als unwirksam oder schlicht undurchführbar herausstellen sollte. Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um sinnvolle Regelungen, auf den zweiten Blick jedoch überflüssig und im Handel mit Verbrauchern teilweise sogar gefährlich.
Der rechtliche Hintergrund dessen: § 306 Abs. 1 BGB regelt konkret was passiert, wenn einzelne Regelungen in AGB unwirksam sind. Eine salvatorische Klausel, die also lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergibt, ist schlicht überflüssig. Das OLG Frankfurt hält die Klausel, nach der die Parteien bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Regelung eine dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglich geplanten Gestaltung möglichst nahekommende Regelung zu treffen haben, sogar für abmahnfähig. Grund hierfür ist, dass für Verbraucher regelmäßig nicht nachvollziehbar sein wird, welche Regelung bei Unwirksamkeit einer bestimmten Klausel gelten soll (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11). Das bedeutet: Salvatorische Klauseln sind schlicht überflüssig und können teilweise sogar abgemahnt werden. Daher sollten sie in AGB auch nicht verwendet werden.


6. Fragen zum Widerruf

Was gehört alles zu einer rechtlich wirksamen Widerrufsbelehrung?

Hat ein Kunde einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Den Shop-Betreiber trifft dabei die Pflicht, den Verbraucher ausführlich über das Widerrufsrecht, insbesondere die Bedingungen, die Fristen, die Einzelheiten der Ausübung und eventuelle Kosten für die Rücksendung zu informieren. Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit sollten Händler dabei die Muster-Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB verwenden. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Jeder Händler muss die Belehrung an zahlreichen Stellen auf den eigenen Shop individuell anpassen. Eine besonders hohe Hürde müssen Shop-Betreiber dabei bei der Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist nehmen.

Warum braucht man ein Widerrufformular?

Das Widerrufsformular soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, seinen Widerruf möglichst einfach mit Hilfe des bereitgestellten Formulars auszuüben. Da das Muster-Widerrufsformular auf EU-Recht zurückgeht, ist es – abgesehen von der jeweiligen Landessprache – für die gesamte EU einheitlich gestaltet. Dadurch erleichtert das Widerrufsformular den Widerruf gerade beim grenzüberschreitenden Handel. Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet das Widerrufsformular (Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB) zu verwenden. Für Kunden ist die Verwendung hingegen optional. Das bedeutet, sie können auch weiterhin ihren Widerruf per E-Mail, Telefon, Fax etc. erklären.

Welche Punkte muss das Widerrufformular beinhalten?

Shop-Betreiber müssen dem Verbraucher das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dies gilt selbst dann, wenn der Unternehmer bereits ein eigenes Widerrufsverfahren im Shop eingerichtet hat. Das gesetzliche Widerrufsformular muss dabei teilweise sogar vorausgefüllt werden. Der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse und Telefaxnummer sind durch den Unternehmer selbst einzufügen.


7. Fragen zu Retouren

Wer trägt die Kosten bei einer Rücksendung?

Nach alter Rechtslage musste grundsätzlich der Shop-Betreiber für die Rücksendekosten aufkommen, wenn der Verbraucher den Vertrag widerrufen und den Artikel zurückgeschickt hatte. Seit dem 13.06.2014 ist es genau andersherum: Das Gesetz verpflichtet den Verbraucher, nach Ausüben des Widerrufsrechts die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

Wer trägt die Kosten bei einer Rücksendung bei fehlerhafter Ware?

Ist die Ware fehlerhaft, sieht die Sache anders aus. In diesem Fall kann der Käufer von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und Mangelbeseitigung oder Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Um zu prüfen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und um ggf. eine Reparatur durchzuführen, muss der Käufer die Sache an den Händler zurücksenden. Die Kosten, die dabei für die Rücksendung der Ware entstehen, sind vom Händler zu tragen.


8. Abschließende Fragen

Warum sollte ich mir maßgeschneiderte Texte (z. B. AGB) für meinen Shop erstellen lassen?

Es ist natürlich verlockend, sich online mit einem Klick kostenlose Muster-Rechtstexte herunterzuladen. Das Problem dabei: Es gibt nicht „die eine“ passende Datenschutzerklärung, „die einen“ passenden AGB und „das eine“ passende Impressum für jeden Onlineshop. Vielmehr sind sämtliche Rechtstexte vom individuellen Konzept des jeweiligen Shops abhängig. Daher sollten Shop-Betreiber ausschließlich Rechtstexte verwenden, die auf ihren Onlineshop zugeschnitten sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Onlineshop auch tatsächlich sämtlichen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Welche Konsequenzen gibt es, wenn ich meine Rechtstexte nicht, nur teilweise oder fehlerhaft angebe?

Entsprechen die Rechtstexte im Onlineshop nicht den rechtlichen Anforderungen, drohen dem Shop-Betreiber teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenten und Verbänden. Zudem besteht die Gefahr eines Bußgelds, das von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde verhängt wird.

Gibt es weitere Stolpersteine, auf die ich achten sollte?

Ein wichtiges Thema im E-Commerce-Recht ist seit letztem Jahr die Alternative Streitbeilegung. Shop-Betreiber müssen seitdem im Onlineshop in bestimmter Weise auf die sogenannte OS-Plattform und ihre Bereitschaft bzw. ihre Pflicht, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, hinweisen.


9. Kontakt zur IT-Recht Kanzlei

Wie erreiche ich Sie am besten?

Website: it-recht-kanzlei.de
Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Telefonnummer: +49 (0)89 1301433-0
Ansprechpartner: Max-Lion Keller
Social Media Kanäle:
Facebook: facebook.com/itrechtkanzlei.de
Twitter: twitter.com/itrechtkanzlei

Das branchbob-Team sagt vielen lieben Dank, Herr Keller, für Ihre Unterstützung und die ausführliche Beantwortung unserer Fragen! :)



Lisa Weber