Einen Onlineshop eröffnen mit der Kleinunternehmerregelung – Einfach „nebenbei“ selbstständig sein

Einen Onlineshop erstellen ist natürlich auch mit einer Portion Verantwortung verbunden - immerhin wird man dabei (fast immer) zum Unternehmer.

Damit du einen guten ersten Einblick bekommst, was bei der Onlineshop-Eröffnung zu tun ist, ob du für deinen Onlineshop einen Gewerbeschein brauchst, was eine Gewerbeanmeldung kostet und vieles mehr, stellen wir dir in diesem Blogartikel mit dem Wichtigsten zur Kleinunternehmerregelung vor.
Hol dir auch unsere gratis 10-Schritte-Checkliste, mit allen wichtigen Schritten bis zur Eröffnung deines Onlineshops!



Wann werde ich mit meinem Shop zum (Klein)Unternehmer?
Wer kann Kleinunternehmer werden?
Vorteile der Kleinunternehmerregelung aus Buchhaltungssicht
Vorteile der Kleinunternehmerregelung aus steuerlicher Sicht
Abgrenzungen zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibendem
Checkliste: Onlineshop gründen als Kleinunternehmer
Fragen und Antworten zur Kleinunternehmerregelung
Gewerbeanmeldung & Gewerbeschein
Umsatzgrenze überschritten
Unterlagen für das Finanzamt
Steuererklärung
Änderungen bei der Krankenversicherung
Meldung beim Arbeitgeber

Achtung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Unser Artikel ist gründlich und gewissenhaft recherchiert. Da wir aber keine Juristen sind, können wir keine rechtliche Sicherheit des Blogartikels garantieren. Er dient somit lediglich der Erstinformation für Kleingewerbetreibende in Deutschland, er ist keine Rechtsberatung und kann eine individuelle Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen.


Wann werde ich mit meinem Shop zum (Klein)Unternehmer?

Die Rechtsprechung besagt, dass man Unternehmer wird, wenn man seine Ware „plan- beziehungsweise regelmäßig gegen Geld anbietet“.
Als Ware zählen zum Beispiel, wenn:
Artikel eingekauft und anschließend weiterverkauft werden (z.B. Elektroartikel)
Waren, die eingekauft, weiterverarbeitet und dann weiterverkauft werden (z.B. Ton)
Produkte die Du herstellst, ohne irgendetwas einzukaufen (z.B. ein E-Book)
Das gilt bereits beim Verkauf von geringen Mengen oder geringem Umsatz. Die Gewinnerzielungsabsicht ist hier entscheidend.
Aber keine Angst, es gibt buchhalterische und steuerliche Vereinfachungen für Unternehmen mit geringen Jahresumsätzen – die sogenannte Kleinunternehmerregelung.


Wer kann Kleinunternehmer werden?

Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer zählen aus Steuerperspektive Einzelunternehmer bzw. Freiberufler, aber auch Teams in der Rechtsform einer GbR oder UG, die laut § 19 des Umsatzsteuergesetzes
im Gründungsjahr voraussichtlich einen Gesamtumsatz von 17.500 Euro brutto nicht übersteigen.
Die Umsatzgrenze von 17.500 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer) bezieht sich immer auf 12 Monate, also auf ein ganzes Kalenderjahr. Wenn du während des Jahres mit seiner Selbstständigkeit startest, musst du den voraussichtlichen Umsatz auf zwölf Monate hochrechnen. Bleibst du voraussichtlich unter 17.5000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt für dich beantragen.
Nach dem Gründungsjahr gilt dann:
Kleinunternehmen dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro Bruttoumsatz nicht überschritten haben und
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro Bruttoumsatz nicht überschreiten.
Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Ist das der Fall, bleibt dein Kleinunternehmerstatus auch im nächsten Jahr erhalten.
Hier ein Video zur Vertiefung: YouTube Video
Hier findest du zusätzliche Beispiele zu möglichen, grenzüberschreitenden Umsatzkonstellationen.
Gut zu wissen:
Bei der Beantragung der Kleinunternehmerregelung bist du beim Finanzamt kein Bittsteller. Aufgrund des viel geringeren Steueraufkommens des Kleinunternehmers sowie dem geringeren Prüf- und Verwaltungsaufwand spart sich auch das Finanzamt ein gutes Stück Arbeit.


Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Vorteile der Kleinunternehmerregelung aus Buchhaltungssicht
Kleingewerbetreibende können von einer vereinfachten Buchführung profitieren, sofern sie
ihr Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen haben. Wenn sie nicht als Vollkaufmann, sondern als Kannkaufmann
einen Jahresumsatz von 600.000 Euro und einen Jahresgewinn von 60.000 Euro pro Wirtschaftsjahr nicht überschreiten.
Sind diese Faktoren erfüllt, reicht eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung und ein Journal, anstatt der kaufmännischen Buchführung mit Kassenbuch, Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Jahresabschluss aus.

Damit im Falle einer Wirtschaftsprüfung ein lückenloser Nachweis möglich ist, ist es wichtig ein sogenanntes Journal zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch aufgelistet sind.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung aus steuerlicher Sicht:
Als Kleinunternehmer profitierst du außerdem von der Umsatzsteuerbefreiung.
Das bedeutet:
Du musst keine Umsatzsteuer auf deine Waren berechnen und diese somit auch nicht auf der Rechnung ausweisen.
Die verschiedenen Umsatzsteuersätze, für unterschiedliche Warenklassen, spielen für dich keine Rolle.
Die Vorsteuerermittlung und deren Zahllast entfällt für dich. Auch die Umsatzsteuervoranmeldungen und Zahllastüberweisungen ans Finanzamt entfallen. Du kannst dafür aber auch keine (für deine Einkäufe bezahlte) Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückverlangen.

Gut zu wissen:
Kleinunternehmer können sich zu Beginn der Geschäftstätigkeit entscheiden, ob sie die Umsatzsteuerbefreiung nutzen wollen, oder nicht. Diese Entscheidung ist dann für 5 Jahre bindend. Dass du dich für das Ausweisen (das Verlangen) der Umsatzsteuer entscheidest, macht dann auch als Kleingewerbetreibender Sinn, wenn du hohe Anfangsinvestitionen hast. Die dafür bezahlte Mehrwertsteuer kannst du dir dann nämlich, wie ein regulärer Kaufmann, vom Finanzamt zurückholen.

Achtung Stolperstein: Abgrenzungen zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibendem
Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibender werden oft gleichgesetzt oder verwechselt. Sie bezeichnen jedoch unterschiedliche Sachverhalte:
Kleinunternehmer, im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, können neben Gewerbetreibenden nämlich auch Selbstständige und Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sein, solange sie die genannten Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
Kleingewerbetreibende sind ausschließlich Gewerbebetriebe, bei denen „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 , HGB). Ein Kleingewerbetreibender ist also ein Unternehmer jedoch kein Vollkaufmann.


Checkliste: Onlineshop gründen als Kleinunternehmer

  1. Wenn du Angestellte(r) bist, frage deinen Arbeitgeber um Erlaubnis, ob du dich nebenbei selbstständig machen darfst (du benötigst hierfür, laut vielen Arbeitsverträgen, eine Genehmigung). Lass dir diese Erlaubnis am besten schriftlich geben.
  2. Informiere deine Krankenkasse und lass dich beraten, welche Verdienstgrenzen zur Beitragssatzberechnung herangezogen werden.
  3. Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Viele Gemeinden bieten hierfür ein Onlineformular an. Hier ein einfaches Video als Ausfüllhilfe zum Formular:
    YouTube Video
  4. Ruf dir im Anschluss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auf der Seite des Bundesfinanzhofes, auf. Diesen füllst du mit Hilfe des folgenden Videos. Dort gibst du auch gleich an, dass du Kleinunternehmer bist und wählst im dafür vorgesehenen Feld die Kleinunternehmerregelung an.
  5. Melde dich bei der IHK
  6. Schließe einen Vertrag mit einem Entsorger des Dualen Systems, sofern du eine neue, also nicht registrierte, Verkaufsverpackung in den Verkehr bringst.
  7. Kümmere dich um die notwendigen Rechtstexte Deines Webshops, wie zum Beispiel die AGB, Widerrufsbelehrung, etc.

Tipp: Wenn du deinen branchbob Webshop registriert hast, findest du dort unsere IT Recht App, mit der du dir diese Texte von Profis erstellen lassen kannst.
8. branchbob Webshop gründen.
9. Stell deine Produkte ein.


Fragen und Antworten zur Kleinunternehmerregelung

Ist eine Gewerbeanmeldung bei einem Kleinunternehmer oder einem Nebengewerbe notwendig?
Ja. Jeder, der mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig, wirtschaftlich tätig wird und auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung handelt, ist verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Also, auch wenn es sich „nur“ um eine Nebentätigkeit handelt, die du als Student, Hausfrau oder Arbeitnehmer nebenbei ausübst, benötigst du einen Gewerbeschein.

Muss mein Kleingewerbe ins Handelsregister eintragen lassen? Welche Konsequenzen hat das?
Als Kleingewerbetreibender bist du, wegen des eingeschränkten Geschäftsumfangs, in der Regel nicht verpflichtet, dich ins Handelsregister einzutragen.
Das hat den Vorteil, dass du dann nicht automatisch zur doppelten Buchführung verpflichtet bist und auch keine Bilanz erstellen musst.

Was kostet die Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer?
Das kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. In etwa liegt sie jedoch zwischen 20 – 65 €.

Was mache ich, wenn ich meinen Umsatz noch nicht kenne?
In diesem Fall schätzt du deine künftigen Einnahmen. Überlege dir zuerst, mit wie viel Umsatz du (in etwa) pro Woche rechnest. Sei hier nicht zu optimistisch, sondern gehe besser von dem minimal erwarteten Betrag aus. Anschließend rechnest du das dann auf einen Monat und dann auf 12 volle Monate hoch.

Was passiert, wenn die Umsatzgrenzen dann doch überschritten wird?
Laut der Aussage auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft gilt die Umsatzsteuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung für ein volles Wirtschaftsjahr, sofern man plausibel darlegen kann, dass ein Umsatz dieser Höhe nicht absehbar war.
Wird die 17.500 € Grenze im laufenden Jahr überschritten, muss im Folgejahr aber in jedem Fall die Umsatzsteuer abgeführt werden.

Kann ich mehrere Shops eröffnen, um die Umsatzschwelle gering zu halten?
Das ist keine gute Idee. Diese Eventualität wird berücksichtigt, das heißt, wenn du mehrere Gewerbe hast, dann wird hier der gemeinsame Umsatz als Messgrenze herangezogen. Du hast dadurch also nur mehr Aufwand.

Welche Unterlagen braucht man beim Finanzamt?
Deinen Personalausweis und den Gewerbeschein.

Sieht meine Steuererklärung sehr viel anders aus? Muss ich mir einen Steuerberater suchen?
Vom Aussehen ändert sich nicht so viel. In deiner Steuererklärung taucht nun ein Betrag beim Posten „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ auf.
Ob du einen Steuerberater beauftragst, liegt bei dir. Grundsätzlich kannst du dich, wenn du dich sich für Steuerrecht begeistern kann, in die Handhabung einlesen.
Allerdings:
Ein Steuerberater kennt mehr Kniffe um Steuern zu sparen.
Ein Steuerberater bleibt bei Änderungen up-to-date.
Ein Steuerberater stellt eine enorme Zeitersparnis dar, falls du Laie bist und dich erstmal einarbeiten musst.

Gibt es Änderungen bei der Krankenkasse? Was müsste ich da beachten?
In der Regel ja. Was und wie genau kommt aber sehr darauf an, ob:
Du gesetzlich oder privat versichert bist.
Du familienversichert bist.
Du ein Haupt- oder Nebengewerbe betreibst.
Du Arbeitnehmer, Student, Hausfrau, Rentner oder Pensionär bist.
Aber keine Sorge! Alles halb so wild - es gibt kostenlose Beratungsstellen, die dir mit deiner individuellen Situation weiterhelfen.
Alle allgemeinen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung kannst du an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Tel.: 030 / 340 60 66 – 01. (Mo. bis Do. von 8 bis 18 Uhr, Fr. von 8 bis 15 Uhr)
Für individuelle, neutrale, Einzelfallberatungen rufst du die unabhängige Beratung Deutschland
Tel: 08000 /117722 (Mo. bis Fr. von 10 bis 18 Uhr, Do. 10 bis 20 Uhr)

Muss ich meine Nebentätigkeit meinem Arbeitgeber melden?
In den meisten Fällen ja, weil das in einem Großteil der Arbeitsverträge so festgehalten wird. Am einfachsten findest du das heraus, indem du dir deinen eigenen Arbeitsvertrag durchliest.
Oft wird dort auch geregelt, dass man eine Genehmigung des Arbeitgebers braucht. Die lässt du dir aus Beweisgründen am besten schriftlich geben.


Guter Rat ist alles

Wir hoffen, dass wir dir hier schon mal einen guten ersten Einblick in das Kleinunternehmertum und die Kleinunternehmerregelung geben konnten.
Damit du auf der rechtlich sicheren Seite bist, solltest du dein Vorhaben mit einer Rechtsberatung besprechen. Notiere dir dazu am besten vorher deine Fragen, damit du nichts vergisst.

Achtung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Unser Artikel ist gründlich und gewissenhaft recherchiert. Da wir aber keine Juristen sind, können wir keine rechtliche Sicherheit des Blogartikels garantieren. Er dient somit lediglich der Erstinformation für Kleingewerbetreibende in Deutschland, er ist keine Rechtsberatung und kann eine individuelle Rechtsberatung in keinem Fall ersetzen.



Lisa Weber